AGB´s
EBR-energie
Energieberatung Rinker
Allgemeine Geschäftsbedingungen – EBR-energie, Energieberatung Rinker
Vertragspartner: EBR-energie – Energieberatung Rinker, Inhaber Mario Rinker, Geranienstraße 6, 73663 Berglen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit EBR über Energieberatung, Energieausweise, Sanierungsfahrpläne, technische Berechnungen, Fördermittelberatung und sonstige ausdrücklich beauftragte Beratungs- und Nachweisleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
2. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
3. Abweichende Bedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn EBR ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Die Leistungsdarstellung auf der Website, allgemeine Fachinformationen und Ergebnisse des Förderrechners dienen der Orientierung und sind grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot. Abweichungen ergeben sich aus einem ausdrücklich als verbindlich ausgestalteten Online-Bestellvorgang oder dem individuellen Angebot.
2. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang, die Prüfgrundlagen, das Arbeitsergebnis und die Vergütung ist die konkrete Vereinbarung. Die Beschreibung weiterer Leistungen auf der Website erweitert einen erteilten Einzelauftrag nicht.
3. Ohne gesonderte Vereinbarung sind nicht geschuldet: Steuer- oder Rechtsberatung; Tragwerks-, Brand- und Schallschutznachweise; Schadstoffuntersuchung; Öffnung verdeckter Bauteile; umfassende Objektüberwachung oder Bauleitung; TGA-Fachplanung anderer Gewerke; handwerkliche Ausführung. Zwingende gesetzliche und aus der beauftragten Leistung folgende Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen.
4. Der Inhalt der Leistung richtet sich nach ihrem rechtlichen Vertragstyp. Eine technische oder förderrechtliche Dokumentation kann gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften haben, auch wenn kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg versprochen wird.
§ 3 Angaben, Prüfgrundlagen und Mitwirkung
1. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Unterlagen und Angaben zutreffend und vollständig bereit und informiert EBR über ihm bekannte Änderungen, die für den Auftrag erheblich sind. Vereinbarte Besichtigungen sind zu ermöglichen.
2. EBR darf die überlassenen Unterlagen und Angaben als Arbeitsgrundlage verwenden, solange keine erkennbaren Gründe für deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bestehen. Eine umfassende eigenständige Verifizierung aller Angaben oder Untersuchung nicht zugänglicher Bauteile wird ohne entsprechenden Auftrag nicht geschuldet.
3. Bei erkennbar fehlenden oder widersprüchlichen Angaben kann EBR erforderliche Klarstellungen oder Ergänzungen verlangen. Gesetzliche Leistungs- und Hinweisobliegenheiten bleiben unberührt.
§ 4 Fördermittel, Verfahren und Fristen
1. EBR schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Prüf-, Beratungs-, Berechnungs- und Nachweisleistungen. Die Entscheidung über Bewilligung, Förderhöhe, Mittelverfügbarkeit und Auszahlung trifft die zuständige Stelle; hierfür wird keine Garantie übernommen.
2. Antragstellung, Upload oder Übermittlung von Unterlagen, Kommunikation mit Förderstellen, Mittelabrufe, Fristenüberwachung, Prüfung von Bescheiden, Widersprüche und spätere Verwendungsnachweise werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich übernommen wurden oder zwingend zur vereinbarten Leistung gehören.
3. Allgemeine Angaben zu Förderprogrammen stellen keine fortlaufende Überwachung künftiger Richtlinien- oder Programmänderungen dar. Ein Auftrag umfasst keine laufenden Aktualisierungen nach Abschluss, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
4. Die Vergütung der vereinbarten Beratung ist, soweit nichts anderes wirksam vereinbart wurde, unabhängig von Bewilligung und Auszahlung einer Förderung geschuldet. EBR bleibt verantwortlich für eine fachgerechte Erbringung ausdrücklich übernommener Leistungen.
§ 5 Bearbeitungszeiten, Änderungen und Zusatzleistungen
1. Unverbindliche Bearbeitungs- und Terminangaben sind Planungswerte. Nur ausdrücklich verbindlich vereinbarte Termine gelten als vertragliche Leistungsfristen; zwingende gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben bestehen.
2. Zusatzwünsche, geänderte Eingangsunterlagen, wiederholte Variantenrechnungen und zusätzliche Prüf- oder Abstimmungsrunden sind nur Bestandteil des Auftrags, soweit sie vereinbart oder zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Gesonderte Vergütung setzt eine entsprechende Vereinbarung oder einen gesetzlichen Vergütungsanspruch voraus.
3. Eine unbegrenzte Zahl kostenloser Überarbeitungen wird nicht zugesagt. Gesetzliche Ansprüche auf erforderliche Nacherfüllung bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Fälligkeit
1. Für den vereinbarten Leistungsumfang gelten die im jeweiligen Angebot oder zulässigen Online-Vertrag ausgewiesenen Preise und gesondert vereinbarten Nebenkosten. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise angegeben. Soweit EBR die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
2. Zusätzliche Leistungen und Nebenkosten werden nur nach wirksamer Vereinbarung oder auf gesetzlicher Grundlage abgerechnet.
3. Die Vergütung wird nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vereinbarung fällig. Mit Eintritt der Fälligkeit und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ist der Betrag ohne Abzug zu zahlen; eine freiwillige pauschale 14-Tage-Zahlungsfrist wird nicht eingeräumt. Der Verzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Zulässige Abschlagszahlungen können individuell vereinbart oder gesetzlich verlangt werden.
§ 7 Übergabe, Abnahme und Mängel
1. EBR übermittelt die beauftragten Arbeitsergebnisse im vereinbarten Format. Soweit gesetzlich eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln.
2. Aus dem bloßen Schweigen auf übersandte Entwürfe folgt keine pauschale inhaltliche Genehmigung und kein Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte. Gesetzliche Abnahmefiktionen bleiben unberührt.
3. Für berechtigte Mängel gelten die gesetzlichen Ansprüche. Eine weitergehende freiwillige Gewährleistungs- oder Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
§ 8 Drittunternehmen und fremde Leistungen
1. Planungs-, Handwerks-, Prüf- und Ausführungsleistungen, die der Auftraggeber selbständig bei Dritten beauftragt, werden von EBR nicht als eigene Leistung geschuldet. EBR übernimmt hierfür keine eigenständige Beschaffenheits- oder Erfolgsgarantie.
2. Gesetzliche Pflichten für eigene Leistungen und für von EBR zur Erfüllung vertraglicher Pflichten eingesetzte Personen bleiben unberührt.
§ 9 Zweckgebundene Nutzung der Unterlagen
1. Überlassene Arbeitsergebnisse dürfen für das im Auftrag bezeichnete Objekt und den vorgesehenen Zweck, einschließlich zulässiger Vorlage bei Förderstellen, Behörden, Kreditinstituten sowie projektbeteiligten Fachunternehmen, genutzt werden.
2. Eine darüber hinausgehende selbständige gewerbliche Verwertung urheberrechtlich geschützter Bestandteile bedarf, soweit keine gesetzliche Nutzungsberechtigung besteht, einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 Haftung
1. EBR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt. Diese Regelung schränkt gesetzlich unabdingbare Mängelrechte nicht ein.
4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EBR.
§ 11 Vertragsbeendigung und Widerruf
1. Kündigung, Beendigung und deren Vergütungsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp und den gesetzlichen Vorschriften.
2. Soweit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, werden sie darüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehrt. Ein freiwilliges Widerrufsrecht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wird nicht eingeräumt.
3. Soll vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, werden erforderliche ausdrückliche Erklärungen gesondert eingeholt.
4. Soweit für einen im Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, stellt EBR die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion bereit. Sie ist über „Vertrag widerrufen“ auf der Website erreichbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Widerrufs bleiben unberührt. Ein darüber hinausgehendes freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 12 Sonstiges
1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Diese begründet keine zusätzlichen vertraglichen Leistungspflichten und beschränkt keine gesetzlichen Betroffenenrechte.
2. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Gerichtsstand, anwendbarem Recht und außergerichtlicher Streitbeilegung. Eine weitergehende freiwillige Teilnahmezusage an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren wird nicht abgegeben.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EBR-energie – Energieberatung Rinker, Inhaber Mario Rinker, Geranienstraße 6, 73663 Berglen, Telefon +49 175 6680062, E-Mail beratung@ebr-energie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.ebr-energie.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An EBR-energie – Energieberatung Rinker, Inhaber Mario Rinker, Geranienstraße 6, 73663 Berglen, E-Mail beratung@ebr-energie.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum: _____________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
