Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

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Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
BAFA EBW – Energieberatung Wohngebäude / iSFP
Wohngebäude · Zuschuss
Die Beratungsförderung finanziert eine Entscheidungsgrundlage. Sie ersetzt keinen Förderantrag für spätere Baumaßnahmen. Ein iSFP löst nicht automatisch einen Bonus für jede Maßnahme aus.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: BAFA
Für wen?: Eigentümer, berechtigte Nutzende und WEG nach EBW-Richtlinie
Wofür?: Beratung und individueller Sanierungsfahrplan
Vorbereiten und Beginn klären: Antrag vor Beratungsbeginn. Ein vorzeitiger Vertrag ist nur mit der nach EBW zulässigen Förderbedingung möglich; Durchführung nach Antragstellung auf eigenes Risiko möglich.
Antrag stellen: Antragstellende oder schriftlich Bevollmächtigte
Antragsweg: Antrag über das BAFA-Portal; aktuellen Einstieg auf der oben verlinkten amtlichen Programmseite öffnen. Anmeldung erforderlich; im BAFA-Portal „+ Neuer Antrag“ und das EBW-Verfahren wählen.
Nachweise und Auszahlung: Nach Beratung iSFP, Rechnung, Zahlungsnachweis und Erklärungen über den EBW-Vorgang im BAFA-Portal einreichen. Die Vorlagefrist des Bescheids beachten.
Fristen und Besonderheiten: Richtliniengeltung bis 31.12.2026 laut amtlicher Förderdatenbank; Fortführung 2027 nicht voraussetzen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: Bundes-Förderdatenbank Energieberatung Wohngebäude
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
BAFA EBN Modul 2 – Energieberatung Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Zuschuss
Modul 2 fördert die fachliche Beratung für Nichtwohngebäude. Es ist von der Förderung einer konkreten Sanierungsmaßnahme zu unterscheiden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: BAFA
Für wen?: Antragsberechtigte nach EBN-Richtlinie, u. a. Unternehmen und Kommunen
Wofür?: Energieberatung nach dem BAFA-Modul DIN V 18599
Vorbereiten und Beginn klären: Grundsätzlich Bewilligung abwarten. Seit 01.01.2025 Vertrag vor Bewilligung nur unter aufschiebender Förderbedingung; Leistungserbringung vor Bewilligung unzulässig.
Antrag stellen: Antragstellende oder zulässig Bevollmächtigte
Antragsweg: Antrag über das BAFA-Portal; aktuellen Einstieg auf der oben verlinkten amtlichen Programmseite öffnen. Anmeldung erforderlich; EBN Modul 2 wählen. Nicht das EBW- oder BEG-EM-Verfahren verwenden.
Nachweise und Auszahlung: Aktuelle Anträge über den EBN-Vorgang im BAFA-Portal: Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und geforderte Erklärungen. Alte Nachweisformulare gelten nur für ausdrücklich genannte frühere Antragszeiträume.
Fristen und Besonderheiten: Bescheid- und Vorlagefristen gelten individuell.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
BAFA BEG EM – Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Für Gebäudehülle und entsprechende Anlagentechnik ist die passende EEE-Einbindung erforderlich. Für passende Wohngebäude-Einzelmaßnahmen setzt der iSFP-Bonus seit der Reform ein antragsbezogenes Mindestinvestitionsvolumen voraus und betrifft nur den darüber liegenden Betrag. Nichtwohngebäude haben eigene Förderbedingungen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: BAFA
Für wen?: Antragsberechtigte Investierende nach BEG EM
Wofür?: Dämmung, Fenster und geeignete Anlagentechnik; jeweils technische Mindestanforderungen
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Antrag TPB und erforderlichen Lieferungs-/Leistungsvertrag mit zulässiger Förderbedingung vorbereiten. Antrag vor Beginn der Arbeiten; genaue Startregel des aktuellen Merkblatts beachten.
Antrag stellen: Antragstellende oder Bevollmächtigte
Antragsweg: Antrag über das BAFA-Portal; aktuellen Einstieg auf der oben verlinkten amtlichen Programmseite öffnen. Anmeldung erforderlich; BEG EM im BAFA-Portal wählen.
Nachweise und Auszahlung: Nach Durchführung TPN, Rechnungen und weitere erforderliche Belege als Verwendungsnachweis im BEG-Vorgang einreichen.
Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; keine allgemeine Fristzusage.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle · Weitere amtliche Quelle: BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
BAFA BEG EM – Heizungsoptimierung
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich können im passenden Maßnahmenkontext relevant sein. Eine isolierte Berechnung ist keine pauschal zuschussfähige Einzelleistung. Die berechneten Einstellungen und deren Umsetzung sind zu unterscheiden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: BAFA
Für wen?: Investierende mit geeigneter bestehender Heizungsanlage
Wofür?: Effizienzverbesserung der vorhandenen Heizung im förderfähigen Umfang
Vorbereiten und Beginn klären: Programmvoraussetzungen und Anlagenalter, Gebäudetyp und Flächenbegrenzung zuerst prüfen; erforderliche TPB und Bedingungsvertrag vor Antrag. Kein Beginn der Arbeiten vor Antrag.
Antrag stellen: Antragstellende oder Bevollmächtigte
Antragsweg: Antrag über das BAFA-Portal; aktuellen Einstieg auf der oben verlinkten amtlichen Programmseite öffnen. Anmeldung erforderlich; passendes BEG-EM-Teilprogramm wählen.
Nachweise und Auszahlung: Technische Dokumentation, gegebenenfalls Verfahren-B-Abgleich, TPN und Rechnungen über den BAFA-Verwendungsnachweis.
Fristen und Besonderheiten: Maßgeblich sind aktuelle Programmunterlagen und Bescheid.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle · Weitere amtliche Quelle: BAFA - Heizungsoptimierung
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 458 – Heizungsförderung Privatpersonen Wohngebäude
Wohngebäude · Zuschuss
Die Konditionen wurden zum 21.07.2026 geändert. Der frühere Effizienzbonus entfällt. EBR prüft die technische Planung; KfW entscheidet über den Zuschuss.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Private Eigentümer und WEG nach KfW-Regeln; Grundbucheintrag prüfen
Wofür?: Förderfähiger Heizungstausch / Netzanschluss
Vorbereiten und Beginn klären: BzA erstellen lassen; Lieferungs-/Leistungsvertrag mit zulässiger Förderbedingung abschließen; Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Antrag stellen: Private Eigentümer bzw. WEG-Vertretung; Zusatzanträge nach WEG-Regeln
Antragsweg: „Meine KfW“ erfordert Anmeldung. Grundbuch-GbR gehört in das Unternehmensprodukt 459.
Nachweise und Auszahlung: Identifizieren und BnD sowie Rechnungen in Meine KfW einreichen; Basis- und mögliche WEG-Zusatzanträge unterscheiden.
Fristen und Besonderheiten: Nachweisfristen aus Zusage; technische Freischaltungen einzelner Bonusnachweise separat beachten.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle · Amtlicher Portal-Einstieg · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 459 – Heizungsförderung Unternehmen Wohngebäude
Wohngebäude · Zuschuss
Dieses Wohngebäudeprogramm verwendet BzA und BnD. Die gewerblichen Kürzel gBzA/gBnD sind hier nicht pauschal aus dem Nichtwohngebäudeverfahren zu übernehmen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Unternehmen und weitere berechtigte Investierende, insbesondere Grundbuch-GbR
Wofür?: Förderfähiger Heizungstausch / Netzanschluss
Vorbereiten und Beginn klären: BzA und förderkonformen Bedingungsvertrag vorbereiten, Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Antrag stellen: Vertretungsberechtigte Person des antragstellenden Unternehmens
Antragsweg: Unternehmensregistrierung und Vertretung in Meine KfW; kein privater 458-Antrag für eine im Grundbuch eingetragene GbR.
Nachweise und Auszahlung: Identifizierung als Vertretung, BnD, Rechnungen und erforderliche Vertretungsunterlagen in Meine KfW.
Fristen und Besonderheiten: Zusage und aktuelle Unternehmensanleitung maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Amtlicher Portal-Einstieg · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 522 – Heizungsförderung Unternehmen Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Zuschuss
Nichtwohngebäude haben eigene Kosten- und Flächenregeln. Die Prüfung erfolgt im Produkt 522 und nicht anhand privater Wohngebäude-Boni.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Unternehmen, Investierende und Contractoren
Wofür?: Förderfähiger Heizungstausch / Netzanschluss
Vorbereiten und Beginn klären: gBzA und Bedingungsvertrag vorbereiten; Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Antrag stellen: Vertretungsberechtigte Person
Antragsweg: Unternehmenszugang in Meine KfW; Anmeldung und Vertretungsnachweis erforderlich.
Nachweise und Auszahlung: gBnD, Rechnungen und Vertretungsunterlagen im Kundenportal; Auszahlung nach Prüfung.
Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; aktuelle technische Förderfähigkeit prüfen.
Offizielle Programminformation · Amtlicher Portal-Einstieg · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 422 – Heizungsförderung Kommunen
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Der kommunale Zugang ist von den Privat- und Unternehmensstrecken getrennt. Die Bestätigungen richten sich zusätzlich nach dem Gebäudetyp.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Kommunale Gebietskörperschaften und berechtigte kommunale Organisationen
Wofür?: Förderfähige kommunale Heizungsmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: BzA für Wohngebäude bzw. gBzA für Nichtwohngebäude; förderkonformer Vertrag oder zulässiges Vergabeverfahren, Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Antrag stellen: Vertretungsberechtigte registrierte Person der Kommune
Antragsweg: Eigener kommunaler Einstieg in Meine KfW; Konto als Kommune. Keine Privatkundenregistrierung.
Nachweise und Auszahlung: Identifizierung, passende (g)BnD und Rechnungen im kommunalen Vorgang; Vertretungsberechtigung nachweisen.
Fristen und Besonderheiten: Kommunale Zusage und aktuelle Vergaberegeln beachten.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle · Amtlicher Portal-Einstieg
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus
Wohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Geförderte Stufen und Tilgungszuschüsse wurden 2026 angepasst. Finanzierung und technische Nachweise müssen vor Durchführung abgestimmt werden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Investierende nach Kreditprodukt
Wofür?: Sanierung auf eine aktuell geförderte Effizienzhaus-Stufe
Vorbereiten und Beginn klären: Mit EEE planen, BzA erstellen; Förderantrag über Finanzierungspartner vor förderschädlichen Verträgen / Kaufpreiszahlung. Ausnahmen nur nach Produktbedingungen.
Antrag stellen: Kunde über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen; kein Zuschussformular in Meine KfW.
Nachweise und Auszahlung: BnD durch EEE beim Finanzierungspartner einreichen; Tilgungszuschuss wird dem Kredit gutgeschrieben.
Fristen und Besonderheiten: Zusage, Abruffristen und aktuelles Merkblatt maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 263 – Sanierung zum Effizienzgebäude
Nichtwohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Nichtwohngebäudebilanz und Förderstufe müssen zum gesamten Vorhaben passen. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Maßnahmenabgrenzung werden gemeinsam geprüft.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Investierende nach Produkt
Wofür?: Sanierung auf eine aktuell geförderte Effizienzgebäude-Stufe
Vorbereiten und Beginn klären: EEE einbeziehen, gBzA; Antrag über Finanzierungspartner vor förderschädlichem Vorhabenbeginn.
Antrag stellen: Kunde über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen; gBzA ist technische Bestätigung, kein Kreditantrag.
Nachweise und Auszahlung: gBnD beim Finanzierungspartner; Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben, nicht bar ausgezahlt.
Fristen und Besonderheiten: Zusagefristen und aktuelle Produktunterlagen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude
Wohngebäude · Ergänzungskredit
Der Ergänzungskredit setzt die passende bereits bewilligte Zuschussförderung voraus. Die zusätzliche Zinsvergünstigung in 358 hängt von den dafür geltenden Voraussetzungen ab.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Zuschussempfangende nach den Bedingungen von 358 bzw. 359
Wofür?: Finanzierung bereits bezuschusster BEG-Einzelmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Zuerst gültige KfW-Zuschusszusage bzw. BAFA-Bewilligungsbescheid. Dann Kredit über Finanzierungspartner; Arbeiten dürfen nach Zuschussbewilligung bereits vor dem Kreditantrag beginnen.
Antrag stellen: Zuschussempfangende über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen; kein weiterer Zuschussantrag.
Nachweise und Auszahlung: Nach Abschluss geforderte (Zuschuss-)Nachweise und Auszahlungsbestätigung bzw. BAFA-Festsetzungsbescheid beim Finanzierungspartner einreichen.
Fristen und Besonderheiten: Gültigkeit und Datum der vorhandenen Zuschusszusage sowie Kreditfristen prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 523 – Ergänzungskredit Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Ergänzungskredit
Eine technische Planung allein begründet noch keinen Ergänzungskredit. Die Zuschussbewilligung und das finanzierte Vorhaben müssen zueinander passen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Zuschussempfangende
Wofür?: Finanzierung bewilligter energetischer Einzelmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Zunächst Zuschussbewilligung. Ergänzungskredit danach über Finanzierungspartner; Startregel nach Zuschusszusage und Kreditprodukt beachten.
Antrag stellen: Zuschussempfangende über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen.
Nachweise und Auszahlung: Durchführungsnachweis, gBnD im passenden KfW-Kontext und Zuschuss-Auszahlungsbestätigung bzw. BAFA-Bescheid beim Finanzierungspartner.
Fristen und Besonderheiten: Fristen und Identität von Zuschussempfangenden und Kreditnehmenden prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Wohngebäude · Kredit
Die technischen Anforderungen unterscheiden sich zwischen EH55, klimafreundlichem Wohngebäude und der QNG-Stufe. QNG ist nicht pauschal Voraussetzung jeder Förderstufe.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Selbstnutzende bzw. Investierende nach Produkt 297/298
Wofür?: Neubau in der jeweils angebotenen Förderstufe
Vorbereiten und Beginn klären: EEE, bei entsprechender Stufe Nachhaltigkeitsberatung, BzA und Finanzierungspartner frühzeitig einbeziehen; förderschädlichen Vorhabenbeginn vermeiden.
Antrag stellen: Kunde über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen.
Nachweise und Auszahlung: BnD beim Finanzierungspartner; gegebenenfalls geforderte Nachhaltigkeitsnachweise.
Fristen und Besonderheiten: EH55: befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang bei KfW), bei vorzeitigem Mittelverbrauch früher. Gültige Baugenehmigung oder zulässiger Genehmigungsersatz und aktuelle Produktbedingungen vor Antrag prüfen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: KfW KFN Gesamtübersicht
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Kredit
Für EG55 sind laut Produkt-FAQ weder Lebenszyklusanalyse noch QNG-Zertifizierung erforderlich. Andere Förderstufen haben andere Anforderungen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Berechtigte Unternehmen und weitere Investierende nach Produkt
Wofür?: Neubau in der jeweiligen Effizienzgebäude-/Nachhaltigkeitsstufe
Vorbereiten und Beginn klären: EEE einbeziehen, gBzA und Finanzierungspartner. Vertrags- und Baubeginnregeln nach gewählter Stufe prüfen; Ausnahmen nicht auf alle Stufen übertragen.
Antrag stellen: Kunde über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen.
Nachweise und Auszahlung: gBnD und stufenspezifische Nachweise beim Finanzierungspartner.
Fristen und Besonderheiten: EG55: befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang bei KfW), bei vorzeitigem Mittelverbrauch früher. Gültige Baugenehmigung oder zulässiger Genehmigungsersatz vor Antrag erforderlich; konkrete Genehmigungs- und Beginnregeln im Merkblatt prüfen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: KfW KFN Gesamtübersicht
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR
Objekt- und förderschwerpunktabhängig · Zuschuss im kommunalen Jahresverfahren
Die Eignung hängt von Standort, Gebäude und Förderschwerpunkt ab. Aus einer allgemeinen ELR-Information folgt keine noch offene Antragsmöglichkeit.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / Gemeinde / Regierungspräsidium
Für wen?: Private, Unternehmen oder Kommunen je Förderschwerpunkt
Wofür?: Innenentwicklung, Wohnen, Umnutzung und weitere zulässige Vorhaben
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Beginn Gemeinde einschalten, Projektunterlagen abstimmen; keine vorzeitige Durchführung ohne zulässige Freigabe.
Antrag stellen: Aufnahmeanträge der Gemeinden; Private reichen Unterlagen bei der Gemeinde ein
Antragsweg: Gemeinde kontaktieren. Keine unmittelbare Privatbeantragung beim Ministerium.
Nachweise und Auszahlung: Nach Aufnahme/Bewilligung Nachweis und Auszahlung nach L-Bank-/Gemeindeverfahren und Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Gemeindliche Einreichungsfrist für das Jahresprogramm 2027: 30.09.2026 bereits verstrichen. Frühere örtliche Fristen beachten; nächste Runde offen.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Städtebauliche Sanierung – private Modernisierung
Nach Gebiet und Fördergrundsätzen · Gebietsbezogener Zuschuss, wenn kommunal vorgesehen
Ein Landeszuschuss an eine Stadt ist keine Förderzusage für alle Eigentümer. Maßgeblich sind Satzung, Gebietsabgrenzung und die einzelne Vereinbarung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Zuständige Gemeinde / Sanierungsstelle
Für wen?: Eigentümer eines tatsächlich erfassten Grundstücks
Wofür?: Private Modernisierung oder weitere kommunal zugelassene Vorhaben
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Auftragsvergabe/Baubeginn Gebiet, Fördergrundsätze und schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit Gemeinde klären.
Antrag stellen: Eigentümer bei zuständiger Sanierungsstelle
Antragsweg: Kein einheitliches Landesformular für private Modernisierung. Örtliche Sanierungsstelle ist zuständig.
Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nach kommunaler Vereinbarung.
Fristen und Besonderheiten: Lokaler Bewilligungszeitraum ist keine persönliche Antragsfrist; Mittel und Abschlussfristen gesondert bestätigen lassen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: Stadt Waiblingen Historische Ortsmitte Hohenacker · Weitere amtliche Quelle: Stadt Waiblingen Ortskern Bittenfeld · Weitere amtliche Quelle: Stadt Winnenden Sanierungsgebiete
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung
Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante
Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Investierende im sozialen Mietwohnungsbau
Wofür?: Schaffung geeigneten gebundenen Mietwohnraums
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn vollständigen Antrag bei zuständiger Wohnraumförderungsstelle; Vertrags- und Beginnregeln der L-Bank beachten.
Antrag stellen: Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Antragsunterlagen der L-Bank verwenden; Einreichung über Wohnraumförderungsstelle, im Rems-Murr-Kreis regelmäßig Landratsamt.
Nachweise und Auszahlung: Unterlagen und Nachweise nach L-Bank-Zusage; Miet- und Belegungsbindungen beachten.
Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung
Qualifizierter Mietwohnungsbestand · Förderdarlehen
Das Programm ist derzeit durch erschöpfte Mittel eingeschränkt. Eine eingereichte oder vorgemerkte Akte ist keine Bewilligung. Planung und Finanzierung müssen dieses Risiko berücksichtigen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Eigentümer / Investierende nach Produktbedingungen
Wofür?: Modernisierung von geeignetem Mietwohnraum
Vorbereiten und Beginn klären: Antrag und Bindungsvoraussetzungen vor Maßnahmenbeginn mit zuständiger Wohnraumförderungsstelle klären.
Antrag stellen: Berechtigte Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Amtliche Unterlagen verwenden. Trotz Mittelengpass nimmt die L-Bank laut Produktseite weiterhin Anträge entgegen; dies reserviert keine Förderung.
Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nur im Rahmen tatsächlicher Zusage und deren Bedingungen.
Fristen und Besonderheiten: Fördermittel vorzeitig aufgebraucht; laut L-Bank mindestens ein Jahr Wartezeit. Mittelaufstockung nicht gesichert.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet
Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss
§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Gemeinde / Finanzamt
Für wen?: Steuerpflichtige je Nutzung und einschlägiger Vorschrift
Wofür?: Bescheinigungsfähige Sanierungsmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn Bescheinigungsfähigkeit und kommunale Vereinbarung klären; steuerliche Anwendung mit Steuerberatung prüfen.
Antrag stellen: Eigentümer bei Gemeinde, steuerliche Geltendmachung über Steuerverfahren
Antragsweg: Gemeindebescheinigung und Steuerberatung; kein EBR-Steuerformular.
Nachweise und Auszahlung: Gemeindliche Bescheinigung und erforderliche Nachweise für das Finanzamt.
Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: § 7h EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 10f EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 11a EStG - Einzelnorm
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Kommunale / regionale Planung · Kommunale Projektförderung
Das Programm unterstützt Innenentwicklung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. Es gehört nicht in eine Liste unmittelbar beantragbarer privater Energiezuschüsse.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / zuständige Förderstelle
Für wen?: Städte, Gemeinden und Träger der Regionalplanung im zulässigen Umfang
Wofür?: Planung und Mobilisierung innerörtlicher Flächen
Vorbereiten und Beginn klären: Aktuellen Förderaufruf, Antragsberechtigung und Beginnregel vor Beauftragung prüfen.
Antrag stellen: Antragsberechtigte Kommune / regionaler Träger
Antragsweg: Amtliches kommunales Antragsverfahren; kein Direktzuschuss für private Hauseigentümer.
Nachweise und Auszahlung: Kommunaler Verwendungsnachweis nach Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Aktuellen Aufruf und Einreichungsfrist bei Förderstelle prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
