Fördermittel & Zuschüsse
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Welche Förderung zu Ihrem Gebäude passt, hängt von Gebäudetyp, Vorhaben, Eigentumsform und Maßnahmenbeginn ab. Hier finden Sie die passenden amtlichen Informations- und Antragswege. EBR unterstützt die energetische Planung und die vereinbarte Förderbegleitung. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.
Beratung und Sanierungsfahrplan
BAFA EBW – Energieberatung Wohngebäude / iSFP
Wohngebäude · Zuschuss
Die Beratungsförderung finanziert eine Entscheidungsgrundlage. Sie ersetzt keinen Förderantrag für spätere Baumaßnahmen. Ein iSFP löst nicht automatisch einen Bonus für jede Maßnahme aus.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Richtliniengeltung bis 31.12.2026 laut amtlicher Förderdatenbank; Fortführung 2027 nicht voraussetzen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
BAFA EBN Modul 2 – Energieberatung Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Zuschuss
Modul 2 fördert die fachliche Beratung für Nichtwohngebäude. Es ist von der Förderung einer konkreten Sanierungsmaßnahme zu unterscheiden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Bescheid- und Vorlagefristen gelten individuell.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Einzelmaßnahmen und Heizung
BAFA BEG EM – Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Für Gebäudehülle und entsprechende Anlagentechnik ist die passende EEE-Einbindung erforderlich. Für passende Wohngebäude-Einzelmaßnahmen setzt der iSFP-Bonus seit der Reform ein antragsbezogenes Mindestinvestitionsvolumen voraus und betrifft nur den darüber liegenden Betrag. Nichtwohngebäude haben eigene Förderbedingungen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; keine allgemeine Fristzusage.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
BAFA BEG EM – Heizungsoptimierung
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich können im passenden Maßnahmenkontext relevant sein. Eine isolierte Berechnung ist keine pauschal zuschussfähige Einzelleistung. Die berechneten Einstellungen und deren Umsetzung sind zu unterscheiden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Maßgeblich sind aktuelle Programmunterlagen und Bescheid.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 458 – Heizungsförderung Privatpersonen Wohngebäude
Wohngebäude · Zuschuss
Die Konditionen wurden zum 21.07.2026 geändert. Der frühere Effizienzbonus entfällt. EBR prüft die technische Planung; KfW entscheidet über den Zuschuss.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Nachweisfristen aus Zusage; technische Freischaltungen einzelner Bonusnachweise separat beachten.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 459 – Heizungsförderung Unternehmen Wohngebäude
Wohngebäude · Zuschuss
Dieses Wohngebäudeprogramm verwendet BzA und BnD. Die gewerblichen Kürzel gBzA/gBnD sind hier nicht pauschal aus dem Nichtwohngebäudeverfahren zu übernehmen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Zusage und aktuelle Unternehmensanleitung maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 522 – Heizungsförderung Unternehmen Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Zuschuss
Nichtwohngebäude haben eigene Kosten- und Flächenregeln. Die Prüfung erfolgt im Produkt 522 und nicht anhand privater Wohngebäude-Boni.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; aktuelle technische Förderfähigkeit prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 422 – Heizungsförderung Kommunen
Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss
Der kommunale Zugang ist von den Privat- und Unternehmensstrecken getrennt. Die Bestätigungen richten sich zusätzlich nach dem Gebäudetyp.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Kommunale Zusage und aktuelle Vergaberegeln beachten.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Umfassend sanieren und ergänzend finanzieren
KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus
Wohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Geförderte Stufen und Tilgungszuschüsse wurden 2026 angepasst. Finanzierung und technische Nachweise müssen vor Durchführung abgestimmt werden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Zusage, Abruffristen und aktuelles Merkblatt maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 263 – Sanierung zum Effizienzgebäude
Nichtwohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Nichtwohngebäudebilanz und Förderstufe müssen zum gesamten Vorhaben passen. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Maßnahmenabgrenzung werden gemeinsam geprüft.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Zusagefristen und aktuelle Produktunterlagen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude
Wohngebäude · Ergänzungskredit
Der Ergänzungskredit setzt die passende bereits bewilligte Zuschussförderung voraus. Die zusätzliche Zinsvergünstigung in 358 hängt von den dafür geltenden Voraussetzungen ab.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Gültigkeit und Datum der vorhandenen Zuschusszusage sowie Kreditfristen prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 523 – Ergänzungskredit Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Ergänzungskredit
Eine technische Planung allein begründet noch keinen Ergänzungskredit. Die Zuschussbewilligung und das finanzierte Vorhaben müssen zueinander passen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Fristen und Identität von Zuschussempfangenden und Kreditnehmenden prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Neubau
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Wohngebäude · Kredit
Die technischen Anforderungen unterscheiden sich zwischen EH55, klimafreundlichem Wohngebäude und der QNG-Stufe. QNG ist nicht pauschal Voraussetzung jeder Förderstufe.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: EH55: befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang bei KfW), bei vorzeitigem Mittelverbrauch früher. Gültige Baugenehmigung oder zulässiger Genehmigungsersatz und aktuelle Produktbedingungen vor Antrag prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude · Kredit
Für EG55 sind laut Produkt-FAQ weder Lebenszyklusanalyse noch QNG-Zertifizierung erforderlich. Andere Förderstufen haben andere Anforderungen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: EG55: befristet bis spätestens 31.12.2026 (Antragseingang bei KfW), bei vorzeitigem Mittelverbrauch früher. Gültige Baugenehmigung oder zulässiger Genehmigungsersatz vor Antrag erforderlich; konkrete Genehmigungs- und Beginnregeln im Merkblatt prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Landes- und kommunale Möglichkeiten
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR
Objekt- und förderschwerpunktabhängig · Zuschuss im kommunalen Jahresverfahren
Die Eignung hängt von Standort, Gebäude und Förderschwerpunkt ab. Aus einer allgemeinen ELR-Information folgt keine noch offene Antragsmöglichkeit.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Gemeindliche Einreichungsfrist für das Jahresprogramm 2027: 30.09.2026 bereits verstrichen. Frühere örtliche Fristen beachten; nächste Runde offen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Städtebauliche Sanierung – private Modernisierung
Nach Gebiet und Fördergrundsätzen · Gebietsbezogener Zuschuss, wenn kommunal vorgesehen
Ein Landeszuschuss an eine Stadt ist keine Förderzusage für alle Eigentümer. Maßgeblich sind Satzung, Gebietsabgrenzung und die einzelne Vereinbarung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Lokaler Bewilligungszeitraum ist keine persönliche Antragsfrist; Mittel und Abschlussfristen gesondert bestätigen lassen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung
Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante
Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung
Qualifizierter Mietwohnungsbestand · Förderdarlehen
Das Programm ist derzeit durch erschöpfte Mittel eingeschränkt. Eine eingereichte oder vorgemerkte Akte ist keine Bewilligung. Planung und Finanzierung müssen dieses Risiko berücksichtigen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Fördermittel vorzeitig aufgebraucht; laut L-Bank mindestens ein Jahr Wartezeit. Mittelaufstockung nicht gesichert.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet
Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss
§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Kommunale / regionale Planung · Kommunale Projektförderung
Das Programm unterstützt Innenentwicklung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. Es gehört nicht in eine Liste unmittelbar beantragbarer privater Energiezuschüsse.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Aktuellen Aufruf und Einreichungsfrist bei Förderstelle prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Kommunale Fördermöglichkeiten
Alfdorf informiert über Gemeindeentwicklungsplanungen, unter anderem für Pfahlbronn. Eine mögliche künftige Sanierungsförderung stellt noch kein aktuell verfügbares Einzelprogramm dar.
Für private Modernisierungen im abgegrenzten Sanierungsgebiet Ortsmitte Heutensbach beschreibt die Gemeinde Fördermöglichkeiten. Ob Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben infrage kommen, ist vor Beginn mit der Gemeinde abzustimmen.
Althütte informiert über das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“. Für private Gebäudemodernisierungen werden dort Fördermöglichkeiten erläutert. Vor Projektbeginn ist mit der Gemeinde zu klären, ob das Vorhaben im aktuellen Förderzeitraum noch berücksichtigt werden kann.
Aspach informiert über die städtebauliche Sanierung „Am Klöpferbach“ in Großaspach. Private Maßnahmen sind auf ihre Lage im Gebiet und die aktuellen gemeindlichen Förderbedingungen zu prüfen.
Das Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden wurde im Städtebauförderprogramm 2026 berücksichtigt. Förderbedingungen für private Vorhaben müssen bei der Gemeinde mit dem aktuellen Gebietsplan geklärt werden.
Für das Sanierungsgebiet Innenstadt III erläutert die Stadt Backnang die städtebauliche Erneuerung. Ob eine private Modernisierung unterstützt werden kann, muss gebiets- und vorhabenbezogen abgestimmt werden.
Die Gemeinde informiert im Bereich „Neues aus dem Bauamt“ über örtliche Vorhaben. Eine derzeit offene private ELR-Antragsrunde ist in unserer geprüften Übersicht für Berglen nicht bestätigt. Die landesweite Einreichungsfrist der Gemeinden für das ELR-Jahresprogramm 2027 ist bereits verstrichen. Bitte klären Sie mögliche Folgerunden frühzeitig mit der Gemeinde.
Für Burgstetten ist in unserer derzeit geprüften Übersicht kein aktuell beantragbarer kommunaler Einzelzuschuss bestätigt. Bitte klären Sie mögliche örtliche Entwicklungs- und Sanierungsangebote direkt mit der Gemeinde. Landes- und Bundesprogramme sind davon getrennt zu prüfen.
Fellbach informiert über städtebauliche Fördervorhaben, unter anderem im Bereich Fellbach-West. Deren räumliche und sachliche Voraussetzungen unterscheiden sich von einer allgemeinen Förderung privater Wohnhaussanierungen.
In Großerlach gibt es Informationen zum Sanierungsgebiet Ortsmitte. Die Gemeinde erläutert mögliche Unterstützung privater Modernisierungen im abgegrenzten Bereich.
Kaisersbach wurde mit der „Ortsmitte“ in die Städtebauförderung aufgenommen. Die Gemeinde beschreibt zunächst vorbereitende Untersuchungen, Beteiligung und den künftigen Satzungsbeschluss. Das ist noch keine bestätigte private Antragstellung. Private Zuschüsse dürfen erst nach Klärung von Gebiet, Fördermodalitäten und Vereinbarung eingeplant werden.
Für Kernen ist auf Grundlage der geprüften amtlichen Informationen kein aktueller individueller kommunaler Sanierungszuschuss bestätigt. Informationen zu Quartiersprojekten sind nicht mit Förderzusagen an Eigentümer gleichzusetzen.
Für Kirchberg an der Murr ist auf Grundlage der geprüften kommunalen Veröffentlichungen kein aktuell offenes Sanierungszuschussverfahren bestätigt.
Für Korb ist in unserer derzeit geprüften Übersicht kein konkretes kommunales Förderprogramm für private energetische Gebäudesanierung bestätigt. Bitte prüfen Sie aktuelle Informationen bei der Gemeinde. Bundes- und Landesprogramme können unabhängig davon relevant sein.
Leutenbach informiert über das Sanierungsgebiet Ortsmitte Nellmersbach und Möglichkeiten privater Modernisierung. Das Fördergebiet „Nellmersbacher Straße“ wird zusätzlich in der Landesförderübersicht 2026 genannt; die Gebietsgrenzen sind jeweils gesondert zu prüfen.
Murrhardt hatte über das ELR-Jahresprogramm 2027 informiert. Die auf der kommunalen Seite genannte Abgabefrist im September 2026 ist inzwischen abgelaufen. Für neue Vorhaben sind spätere offizielle Ausschreibungen maßgeblich.
Im Bereich Nördliche Hauptstraße besteht ein städtebaulicher Förderbezug. Wegen widersprüchlich wirkender Fristinformationen ist die aktuelle Möglichkeit für neue private Zuschussanträge vor Projektbeginn ausdrücklich mit der Gemeinde zu klären.
Für Plüderhausen lassen sich aus den derzeit geprüften amtlichen Informationen keine aktuell offenen kommunalen Modernisierungszuschüsse zuverlässig ableiten.
Für Remshalden ist in unserer derzeit geprüften Übersicht kein konkretes aktuell beantragbares kommunales Förderprogramm bestätigt. Die Gemeinde kann zum aktuellen Stand, möglichen Sanierungsgebieten und örtlichen Voraussetzungen Auskunft geben. Bundes- und Landesprogramme können unabhängig davon relevant sein.
Die Gemeinde veröffentlicht Informationen zu Fördermitteln einschließlich ELR. Die auf der geprüften Seite genannte örtliche Abgabe für das Jahresprogramm 2026 ist bereits abgelaufen. Eine derzeit offene private Antragsmöglichkeit im Sanierungsgebiet Schlechtbach ist damit nicht bestätigt. Bitte klären Sie den aktuellen Stand direkt mit der Gemeinde.
Die Stadt veröffentlicht Informationen zum Sanierungsgebiet „Weststadt II“. Davon getrennt ist das städtische Klimaschutzförderprogramm: Dieses wurde laut Stadt aufgrund der Haushaltssperre gestoppt. Für mögliche gebietsbezogene Modernisierung ist die Sanierungsstelle zuständig.
Die Gemeinde Schwaikheim erläutert Fördermöglichkeiten innerhalb des Sanierungsgebiets Ortsmitte V. Ob eine private Maßnahme gefördert wird, muss vor Beauftragung anhand der kommunalen Bedingungen abgestimmt werden.
Sulzbach an der Murr erläutert das ELR als mögliche Förderung für ländliche Entwicklungsprojekte. Ob ein konkretes Vorhaben in einer aktuellen Runde berücksichtigt werden kann, klärt die Gemeinde.
Urbach ermöglicht im abgegrenzten Sanierungsgebiet „Urbach Nord-Ortsmitte V“ unter bestimmten Voraussetzungen Anträge für private Sanierungs- oder Umbauvorhaben. Vereinbarung und Prüfung durch die Gemeinde sind erforderlich.
Die Stadt beschreibt die Sanierungsgebiete „Neue Ortsmitte Neustadt“, „Historische Ortsmitte Hohenacker“ und „Ortskern Bittenfeld“. Für Hohenacker und Bittenfeld nennt sie auch Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen. Jedes Gebiet hat eine eigene Satzung und Abgrenzung. Ob Ihr Grundstück erfasst ist und eine Modernisierungsvereinbarung möglich ist, klären Sie vor Maßnahmenbeginn mit der städtischen Sanierungsstelle.
Weinstadt informiert über Sanierungsbestrebungen im Ortskern Beutelsbach und über die Umbauberatung. Für konkrete private Modernisierungszuschüsse muss der aktuelle Gebietsbeschluss und Förderstand bestätigt werden.
Die Gemeinde meldet für ihre kommunale Photovoltaikförderung ausgeschöpfte Mittel; derzeit sind dafür keine Anträge möglich. Davon getrennt ist die Städtebauförderung für die Ortsmitte Unterweissach III zu beurteilen. Ob Ihr Grundstück erfasst ist und private Maßnahmen aktuell vereinbart werden können, ist mit der Gemeinde zu klären.
Die Stadt Welzheim erläutert das ELR insbesondere im Zusammenhang mit privatgewerblichen Investitionen. Das ist keine pauschale Förderung privater Wohnhaussanierungen. Eine derzeit offene örtliche Antragsrunde ist in unserer geprüften Übersicht nicht bestätigt; Vorhaben und Frist sind mit der städtischen Wirtschaftsförderung abzustimmen.
Die Stadt führt „Innenstadt Nord-Ost“ und „Ehemalige B14“ als gesonderte Sanierungsgebiete. Für „Innenstadt Nord-Ost“ veröffentlicht sie einen Abgrenzungsplan sowie Fördergrundsätze für private Maßnahmen. Die jährliche Bereitstellung von Mitteln und die konkrete Vereinbarung sind mit der Stadt abzustimmen. Aus der Zugehörigkeit zu Winnenden allein folgt kein Zuschuss.
Winterbach verweist auf allgemeine Informationsangebote zur Baufinanzierung. Eigenständige derzeit offene kommunale Modernisierungszuschüsse wurden nicht bestätigt; Angaben zu Bundesförderungen sollten direkt von BAFA oder KfW stammen.
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Wir prüfen die energetische Aufgabenstellung und den vereinbarten technischen Förderkontext. Eine Vertretung im Antragsverfahren setzt die erforderliche Bevollmächtigung voraus. Zugangsdaten und private Nachweise gehören in die sicheren Wege der Förderstelle.
Fördermittelberatung: Leistungsumfang · EBR anrufen · Beratung anfragen
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
