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Förderprogramme Baden-Württemberg

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Landesförderung ergänzt je nach Vorhaben andere Finanzierungswege. Ein Ortsname oder eine Aufnahme der Gemeinde in ein Landesprogramm begründet noch keinen privaten Förderanspruch.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR

Objekt- und förderschwerpunktabhängig · Zuschuss im kommunalen Jahresverfahren

Die Eignung hängt von Standort, Gebäude und Förderschwerpunkt ab. Aus einer allgemeinen ELR-Information folgt keine noch offene Antragsmöglichkeit.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Baden-Württemberg / Gemeinde / Regierungspräsidium

Für wen?: Private, Unternehmen oder Kommunen je Förderschwerpunkt

Wofür?: Innenentwicklung, Wohnen, Umnutzung und weitere zulässige Vorhaben

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Beginn Gemeinde einschalten, Projektunterlagen abstimmen; keine vorzeitige Durchführung ohne zulässige Freigabe.

Antrag stellen: Aufnahmeanträge der Gemeinden; Private reichen Unterlagen bei der Gemeinde ein

Antragsweg: Gemeinde kontaktieren. Keine unmittelbare Privatbeantragung beim Ministerium.

Nachweise und Auszahlung: Nach Aufnahme/Bewilligung Nachweis und Auszahlung nach L-Bank-/Gemeindeverfahren und Bescheid.

Fristen und Besonderheiten: Gemeindliche Einreichungsfrist für das Jahresprogramm 2027: 30.09.2026 bereits verstrichen. Frühere örtliche Fristen beachten; nächste Runde offen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Städtebauliche Sanierung – private Modernisierung

Nach Gebiet und Fördergrundsätzen · Gebietsbezogener Zuschuss, wenn kommunal vorgesehen

Ein Landeszuschuss an eine Stadt ist keine Förderzusage für alle Eigentümer. Maßgeblich sind Satzung, Gebietsabgrenzung und die einzelne Vereinbarung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Zuständige Gemeinde / Sanierungsstelle

Für wen?: Eigentümer eines tatsächlich erfassten Grundstücks

Wofür?: Private Modernisierung oder weitere kommunal zugelassene Vorhaben

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Auftragsvergabe/Baubeginn Gebiet, Fördergrundsätze und schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit Gemeinde klären.

Antrag stellen: Eigentümer bei zuständiger Sanierungsstelle

Antragsweg: Kein einheitliches Landesformular für private Modernisierung. Örtliche Sanierungsstelle ist zuständig.

Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nach kommunaler Vereinbarung.

Fristen und Besonderheiten: Lokaler Bewilligungszeitraum ist keine persönliche Antragsfrist; Mittel und Abschlussfristen gesondert bestätigen lassen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung

Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante

Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle

Für wen?: Berechtigte Investierende im sozialen Mietwohnungsbau

Wofür?: Schaffung geeigneten gebundenen Mietwohnraums

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn vollständigen Antrag bei zuständiger Wohnraumförderungsstelle; Vertrags- und Beginnregeln der L-Bank beachten.

Antrag stellen: Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle

Antragsweg: Antragsunterlagen der L-Bank verwenden; Einreichung über Wohnraumförderungsstelle, im Rems-Murr-Kreis regelmäßig Landratsamt.

Nachweise und Auszahlung: Unterlagen und Nachweise nach L-Bank-Zusage; Miet- und Belegungsbindungen beachten.

Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung

Qualifizierter Mietwohnungsbestand · Förderdarlehen

Das Programm ist derzeit durch erschöpfte Mittel eingeschränkt. Eine eingereichte oder vorgemerkte Akte ist keine Bewilligung. Planung und Finanzierung müssen dieses Risiko berücksichtigen.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle

Für wen?: Berechtigte Eigentümer / Investierende nach Produktbedingungen

Wofür?: Modernisierung von geeignetem Mietwohnraum

Vorbereiten und Beginn klären: Antrag und Bindungsvoraussetzungen vor Maßnahmenbeginn mit zuständiger Wohnraumförderungsstelle klären.

Antrag stellen: Berechtigte Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle

Antragsweg: Amtliche Unterlagen verwenden. Trotz Mittelengpass nimmt die L-Bank laut Produktseite weiterhin Anträge entgegen; dies reserviert keine Förderung.

Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nur im Rahmen tatsächlicher Zusage und deren Bedingungen.

Fristen und Besonderheiten: Fördermittel vorzeitig aufgebraucht; laut L-Bank mindestens ein Jahr Wartezeit. Mittelaufstockung nicht gesichert.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet

Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss

§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Gemeinde / Finanzamt

Für wen?: Steuerpflichtige je Nutzung und einschlägiger Vorschrift

Wofür?: Bescheinigungsfähige Sanierungsmaßnahmen

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn Bescheinigungsfähigkeit und kommunale Vereinbarung klären; steuerliche Anwendung mit Steuerberatung prüfen.

Antrag stellen: Eigentümer bei Gemeinde, steuerliche Geltendmachung über Steuerverfahren

Antragsweg: Gemeindebescheinigung und Steuerberatung; kein EBR-Steuerformular.

Nachweise und Auszahlung: Gemeindliche Bescheinigung und erforderliche Nachweise für das Finanzamt.

Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Flächen gewinnen durch Innenentwicklung

Kommunale / regionale Planung · Kommunale Projektförderung

Das Programm unterstützt Innenentwicklung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. Es gehört nicht in eine Liste unmittelbar beantragbarer privater Energiezuschüsse.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Baden-Württemberg / zuständige Förderstelle

Für wen?: Städte, Gemeinden und Träger der Regionalplanung im zulässigen Umfang

Wofür?: Planung und Mobilisierung innerörtlicher Flächen

Vorbereiten und Beginn klären: Aktuellen Förderaufruf, Antragsberechtigung und Beginnregel vor Beauftragung prüfen.

Antrag stellen: Antragsberechtigte Kommune / regionaler Träger

Antragsweg: Amtliches kommunales Antragsverfahren; kein Direktzuschuss für private Hauseigentümer.

Nachweise und Auszahlung: Kommunaler Verwendungsnachweis nach Bescheid.

Fristen und Besonderheiten: Aktuellen Aufruf und Einreichungsfrist bei Förderstelle prüfen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet

Verbindlich sind die aktuelle kommunale Satzung, die offizielle Gebietsabgrenzung und die örtlichen Fördergrundsätze. Eigentümer sollten vor Auftragserteilung mit der Sanierungsstelle sprechen und eine erforderliche Modernisierungsvereinbarung abschließen. Alte Fördersätze oder kommunale Rahmenbeträge sind keine persönliche Zusage.

Alle 30 örtlichen Prüfstände ansehen

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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