Förderprogramme Baden-Württemberg
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Landesförderung ergänzt je nach Vorhaben andere Finanzierungswege. Ein Ortsname oder eine Aufnahme der Gemeinde in ein Landesprogramm begründet noch keinen privaten Förderanspruch.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR
Objekt- und förderschwerpunktabhängig · Zuschuss im kommunalen Jahresverfahren
Die Eignung hängt von Standort, Gebäude und Förderschwerpunkt ab. Aus einer allgemeinen ELR-Information folgt keine noch offene Antragsmöglichkeit.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / Gemeinde / Regierungspräsidium
Für wen?: Private, Unternehmen oder Kommunen je Förderschwerpunkt
Wofür?: Innenentwicklung, Wohnen, Umnutzung und weitere zulässige Vorhaben
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Beginn Gemeinde einschalten, Projektunterlagen abstimmen; keine vorzeitige Durchführung ohne zulässige Freigabe.
Antrag stellen: Aufnahmeanträge der Gemeinden; Private reichen Unterlagen bei der Gemeinde ein
Antragsweg: Gemeinde kontaktieren. Keine unmittelbare Privatbeantragung beim Ministerium.
Nachweise und Auszahlung: Nach Aufnahme/Bewilligung Nachweis und Auszahlung nach L-Bank-/Gemeindeverfahren und Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Gemeindliche Einreichungsfrist für das Jahresprogramm 2027: 30.09.2026 bereits verstrichen. Frühere örtliche Fristen beachten; nächste Runde offen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Städtebauliche Sanierung – private Modernisierung
Nach Gebiet und Fördergrundsätzen · Gebietsbezogener Zuschuss, wenn kommunal vorgesehen
Ein Landeszuschuss an eine Stadt ist keine Förderzusage für alle Eigentümer. Maßgeblich sind Satzung, Gebietsabgrenzung und die einzelne Vereinbarung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Zuständige Gemeinde / Sanierungsstelle
Für wen?: Eigentümer eines tatsächlich erfassten Grundstücks
Wofür?: Private Modernisierung oder weitere kommunal zugelassene Vorhaben
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Auftragsvergabe/Baubeginn Gebiet, Fördergrundsätze und schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit Gemeinde klären.
Antrag stellen: Eigentümer bei zuständiger Sanierungsstelle
Antragsweg: Kein einheitliches Landesformular für private Modernisierung. Örtliche Sanierungsstelle ist zuständig.
Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nach kommunaler Vereinbarung.
Fristen und Besonderheiten: Lokaler Bewilligungszeitraum ist keine persönliche Antragsfrist; Mittel und Abschlussfristen gesondert bestätigen lassen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung
Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante
Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Investierende im sozialen Mietwohnungsbau
Wofür?: Schaffung geeigneten gebundenen Mietwohnraums
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn vollständigen Antrag bei zuständiger Wohnraumförderungsstelle; Vertrags- und Beginnregeln der L-Bank beachten.
Antrag stellen: Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Antragsunterlagen der L-Bank verwenden; Einreichung über Wohnraumförderungsstelle, im Rems-Murr-Kreis regelmäßig Landratsamt.
Nachweise und Auszahlung: Unterlagen und Nachweise nach L-Bank-Zusage; Miet- und Belegungsbindungen beachten.
Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung
Qualifizierter Mietwohnungsbestand · Förderdarlehen
Das Programm ist derzeit durch erschöpfte Mittel eingeschränkt. Eine eingereichte oder vorgemerkte Akte ist keine Bewilligung. Planung und Finanzierung müssen dieses Risiko berücksichtigen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Eigentümer / Investierende nach Produktbedingungen
Wofür?: Modernisierung von geeignetem Mietwohnraum
Vorbereiten und Beginn klären: Antrag und Bindungsvoraussetzungen vor Maßnahmenbeginn mit zuständiger Wohnraumförderungsstelle klären.
Antrag stellen: Berechtigte Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Amtliche Unterlagen verwenden. Trotz Mittelengpass nimmt die L-Bank laut Produktseite weiterhin Anträge entgegen; dies reserviert keine Förderung.
Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nur im Rahmen tatsächlicher Zusage und deren Bedingungen.
Fristen und Besonderheiten: Fördermittel vorzeitig aufgebraucht; laut L-Bank mindestens ein Jahr Wartezeit. Mittelaufstockung nicht gesichert.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet
Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss
§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Gemeinde / Finanzamt
Für wen?: Steuerpflichtige je Nutzung und einschlägiger Vorschrift
Wofür?: Bescheinigungsfähige Sanierungsmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn Bescheinigungsfähigkeit und kommunale Vereinbarung klären; steuerliche Anwendung mit Steuerberatung prüfen.
Antrag stellen: Eigentümer bei Gemeinde, steuerliche Geltendmachung über Steuerverfahren
Antragsweg: Gemeindebescheinigung und Steuerberatung; kein EBR-Steuerformular.
Nachweise und Auszahlung: Gemeindliche Bescheinigung und erforderliche Nachweise für das Finanzamt.
Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Kommunale / regionale Planung · Kommunale Projektförderung
Das Programm unterstützt Innenentwicklung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. Es gehört nicht in eine Liste unmittelbar beantragbarer privater Energiezuschüsse.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / zuständige Förderstelle
Für wen?: Städte, Gemeinden und Träger der Regionalplanung im zulässigen Umfang
Wofür?: Planung und Mobilisierung innerörtlicher Flächen
Vorbereiten und Beginn klären: Aktuellen Förderaufruf, Antragsberechtigung und Beginnregel vor Beauftragung prüfen.
Antrag stellen: Antragsberechtigte Kommune / regionaler Träger
Antragsweg: Amtliches kommunales Antragsverfahren; kein Direktzuschuss für private Hauseigentümer.
Nachweise und Auszahlung: Kommunaler Verwendungsnachweis nach Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Aktuellen Aufruf und Einreichungsfrist bei Förderstelle prüfen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet
Verbindlich sind die aktuelle kommunale Satzung, die offizielle Gebietsabgrenzung und die örtlichen Fördergrundsätze. Eigentümer sollten vor Auftragserteilung mit der Sanierungsstelle sprechen und eine erforderliche Modernisierungsvereinbarung abschließen. Alte Fördersätze oder kommunale Rahmenbeträge sind keine persönliche Zusage.
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Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
