Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Ein Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes nach den jeweils geltenden Anforderungen. Welcher Ausweistyp benötigt wird, hängt unter anderem von Gebäudeart, Nutzung, Alter und Anlass ab.

Für wen ist die Leistung geeignet?
Geeignet für Eigentümer, Vermieter, Verkäufer, Käufer und Unternehmen, die einen neuen Energieausweis benötigen oder einen bestehenden Ausweis prüfen lassen möchten.
Das umfasst die Beratung
- Prüfung des erforderlichen Ausweistyps
- Erfassung und Plausibilisierung der Gebäudedaten
- Berechnung oder Verbrauchsauswertung
- Ausstellung des Energieausweises
- verständliche Einordnung der Kennwerte.
So läuft die Leistung ab
- Anlass und Gebäudeart klären.
- Unterlagen prüfen.
- fehlende Daten erfassen.
- Ausweis erstellen.
- Kennwerte und Modernisierungshinweise erläutern.
Diese Ergebnisse erhalten Sie
Registrierter Energieausweis mit den erforderlichen Kennwerten und Modernisierungsempfehlungen sowie auf Wunsch eine kurze fachliche Erläuterung.
Ihr Nutzen
- Fachgerechte Dokumentation
- nachvollziehbare Datengrundlage
- verständliche Einordnung
- Kombination mit weiterführender Energieberatung möglich.
Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?
Hilfreich sind vorhandene Grundrisse, Angaben zur Heizung und Unterlagen zu bisherigen Modernisierungen. Halten Sie außerdem vorhandene Verbrauchsabrechnungen bereit. Welche Daten für Ihren Ausweis benötigt werden, klären wir anhand Ihres Gebäudes.
Passenden Energieausweis erstellen lassen
Senden Sie die vorhandenen Gebäudeunterlagen. EBR-energie prüft, welcher Ausweis erforderlich ist.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Ein Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Bewertung von Gebäude und Anlagentechnik. Ein Verbrauchsausweis nutzt geeignete Verbrauchsdaten und die vorgeschriebene Aufbereitung. Welche Art zulässig oder erforderlich ist, wird anhand von Gebäudeart, Anlass und rechtlichen Voraussetzungen geprüft. Ein Verbrauchsausweis ist deshalb nicht allein aufgrund des günstigeren Aufwands für jedes Gebäude die passende Wahl.
Unterlagen und Datenqualität
Für die Prüfung werden Objektadresse, Baujahr, Nutzung, Flächen und Angaben zu Modernisierungen benötigt. Für einen Bedarfsausweis kommen insbesondere Pläne, Bauteilaufbauten, Fensterdaten und Anlagentechnik hinzu. Bei einem Verbrauchsausweis werden vollständige, geeignete Verbrauchs- und Nutzungsdaten einschließlich relevanter Leerstände benötigt. Welche Abrechnungszeiträume und Angaben erforderlich sind, wird vor der Beauftragung geklärt.
Was der Ausweis aussagt
Der Energieausweis ermöglicht eine standardisierte energetische Einordnung. Er ist keine individuelle Verbrauchsprognose und ersetzt weder eine Heizlastberechnung noch eine ausführliche Sanierungsplanung. Für ein gemischt genutztes Gebäude wird zunächst geklärt, ob und wie die Nutzungsbereiche getrennt zu bewerten sind.
Häufige Frage: Kann ich von der Kennzahl direkt auf die Heizkosten schließen?
Nein. Ein rechnerischer Kennwert oder ein aufbereiteter Verbrauchswert lässt sich ohne Annahmen zu Nutzung, Wetter, Energieträger und Preisen nicht in Ihre künftige Rechnung übersetzen.
Förderung und offizielle Quellen
Ein Energieausweis allein ersetzt weder die Förderplanung noch die für ein konkretes Programm geforderten technischen Bestätigungen. Eine pauschale Förderung jeder Ausweiserstellung wird nicht zugesagt.
KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus
Wohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Geförderte Stufen und Tilgungszuschüsse wurden 2026 angepasst. Finanzierung und technische Nachweise müssen vor Durchführung abgestimmt werden.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Zusage, Abruffristen und aktuelles Merkblatt maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
KfW 263 – Sanierung zum Effizienzgebäude
Nichtwohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Nichtwohngebäudebilanz und Förderstufe müssen zum gesamten Vorhaben passen. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Maßnahmenabgrenzung werden gemeinsam geprüft.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Fristen und Besonderheiten: Zusagefristen und aktuelle Produktunterlagen.
Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Fördermittel & Zuschüsse · Landesförderung und kommunale Gebiete
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
