top of page

Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

BAFA EBW – Energieberatung Wohngebäude / iSFP

Wohngebäude · Zuschuss

Die Beratungsförderung finanziert eine Entscheidungsgrundlage. Sie ersetzt keinen Förderantrag für spätere Baumaßnahmen. Ein iSFP löst nicht automatisch einen Bonus für jede Maßnahme aus.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: BAFA

Für wen?: Eigentümer, berechtigte Nutzende und WEG nach EBW-Richtlinie

Wofür?: Beratung und individueller Sanierungsfahrplan

Vorbereiten und Beginn klären: Antrag vor Beratungsbeginn. Ein vorzeitiger Vertrag ist nur mit der nach EBW zulässigen Förderbedingung möglich; Durchführung nach Antragstellung auf eigenes Risiko möglich.

Antrag stellen: Antragstellende oder schriftlich Bevollmächtigte

Antragsweg: Antrag über das BAFA-Portal; aktuellen Einstieg auf der oben verlinkten amtlichen Programmseite öffnen. Anmeldung erforderlich; im BAFA-Portal „+ Neuer Antrag“ und das EBW-Verfahren wählen.

Nachweise und Auszahlung: Nach Beratung iSFP, Rechnung, Zahlungsnachweis und Erklärungen über den EBW-Vorgang im BAFA-Portal einreichen. Die Vorlagefrist des Bescheids beachten.

Fristen und Besonderheiten: Richtliniengeltung bis 31.12.2026 laut amtlicher Förderdatenbank; Fortführung 2027 nicht voraussetzen.

Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: Bundes-Förderdatenbank Energieberatung Wohngebäude

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

bottom of page