Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR
Objekt- und förderschwerpunktabhängig · Zuschuss im kommunalen Jahresverfahren
Die Eignung hängt von Standort, Gebäude und Förderschwerpunkt ab. Aus einer allgemeinen ELR-Information folgt keine noch offene Antragsmöglichkeit.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / Gemeinde / Regierungspräsidium
Für wen?: Private, Unternehmen oder Kommunen je Förderschwerpunkt
Wofür?: Innenentwicklung, Wohnen, Umnutzung und weitere zulässige Vorhaben
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Beginn Gemeinde einschalten, Projektunterlagen abstimmen; keine vorzeitige Durchführung ohne zulässige Freigabe.
Antrag stellen: Aufnahmeanträge der Gemeinden; Private reichen Unterlagen bei der Gemeinde ein
Antragsweg: Gemeinde kontaktieren. Keine unmittelbare Privatbeantragung beim Ministerium.
Nachweise und Auszahlung: Nach Aufnahme/Bewilligung Nachweis und Auszahlung nach L-Bank-/Gemeindeverfahren und Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Gemeindliche Einreichungsfrist für das Jahresprogramm 2027: 30.09.2026 bereits verstrichen. Frühere örtliche Fristen beachten; nächste Runde offen.
Offizielle Programminformation · Anleitung und Unterlagen der Förderstelle
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
