Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
Zum Förderrechner für Wohngebäude
Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
Kommunale / regionale Planung · Kommunale Projektförderung
Das Programm unterstützt Innenentwicklung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. Es gehört nicht in eine Liste unmittelbar beantragbarer privater Energiezuschüsse.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Baden-Württemberg / zuständige Förderstelle
Für wen?: Städte, Gemeinden und Träger der Regionalplanung im zulässigen Umfang
Wofür?: Planung und Mobilisierung innerörtlicher Flächen
Vorbereiten und Beginn klären: Aktuellen Förderaufruf, Antragsberechtigung und Beginnregel vor Beauftragung prüfen.
Antrag stellen: Antragsberechtigte Kommune / regionaler Träger
Antragsweg: Amtliches kommunales Antragsverfahren; kein Direktzuschuss für private Hauseigentümer.
Nachweise und Auszahlung: Kommunaler Verwendungsnachweis nach Bescheid.
Fristen und Besonderheiten: Aktuellen Aufruf und Einreichungsfrist bei Förderstelle prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
