Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude
Wohngebäude · Ergänzungskredit
Der Ergänzungskredit setzt die passende bereits bewilligte Zuschussförderung voraus. Die zusätzliche Zinsvergünstigung in 358 hängt von den dafür geltenden Voraussetzungen ab.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Zuschussempfangende nach den Bedingungen von 358 bzw. 359
Wofür?: Finanzierung bereits bezuschusster BEG-Einzelmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Zuerst gültige KfW-Zuschusszusage bzw. BAFA-Bewilligungsbescheid. Dann Kredit über Finanzierungspartner; Arbeiten dürfen nach Zuschussbewilligung bereits vor dem Kreditantrag beginnen.
Antrag stellen: Zuschussempfangende über Finanzierungspartner
Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen; kein weiterer Zuschussantrag.
Nachweise und Auszahlung: Nach Abschluss geforderte (Zuschuss-)Nachweise und Auszahlungsbestätigung bzw. BAFA-Festsetzungsbescheid beim Finanzierungspartner einreichen.
Fristen und Besonderheiten: Gültigkeit und Datum der vorhandenen Zuschusszusage sowie Kreditfristen prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
