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Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

KfW 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude

Wohngebäude · Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit setzt die passende bereits bewilligte Zuschussförderung voraus. Die zusätzliche Zinsvergünstigung in 358 hängt von den dafür geltenden Voraussetzungen ab.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: KfW

Für wen?: Zuschussempfangende nach den Bedingungen von 358 bzw. 359

Wofür?: Finanzierung bereits bezuschusster BEG-Einzelmaßnahmen

Vorbereiten und Beginn klären: Zuerst gültige KfW-Zuschusszusage bzw. BAFA-Bewilligungsbescheid. Dann Kredit über Finanzierungspartner; Arbeiten dürfen nach Zuschussbewilligung bereits vor dem Kreditantrag beginnen.

Antrag stellen: Zuschussempfangende über Finanzierungspartner

Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen; kein weiterer Zuschussantrag.

Nachweise und Auszahlung: Nach Abschluss geforderte (Zuschuss-)Nachweise und Auszahlungsbestätigung bzw. BAFA-Festsetzungsbescheid beim Finanzierungspartner einreichen.

Fristen und Besonderheiten: Gültigkeit und Datum der vorhandenen Zuschusszusage sowie Kreditfristen prüfen.

Offizielle Programminformation

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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