Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
KfW 459 – Heizungsförderung Unternehmen Wohngebäude
Wohngebäude · Zuschuss
Dieses Wohngebäudeprogramm verwendet BzA und BnD. Die gewerblichen Kürzel gBzA/gBnD sind hier nicht pauschal aus dem Nichtwohngebäudeverfahren zu übernehmen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: KfW
Für wen?: Unternehmen und weitere berechtigte Investierende, insbesondere Grundbuch-GbR
Wofür?: Förderfähiger Heizungstausch / Netzanschluss
Vorbereiten und Beginn klären: BzA und förderkonformen Bedingungsvertrag vorbereiten, Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Antrag stellen: Vertretungsberechtigte Person des antragstellenden Unternehmens
Antragsweg: Unternehmensregistrierung und Vertretung in Meine KfW; kein privater 458-Antrag für eine im Grundbuch eingetragene GbR.
Nachweise und Auszahlung: Identifizierung als Vertretung, BnD, Rechnungen und erforderliche Vertretungsunterlagen in Meine KfW.
Fristen und Besonderheiten: Zusage und aktuelle Unternehmensanleitung maßgeblich.
Offizielle Programminformation · Amtlicher Portal-Einstieg · Weitere amtliche Quelle: KfW Anpassungen in der BEG 2026
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
