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Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

KfW 523 – Ergänzungskredit Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude · Ergänzungskredit

Eine technische Planung allein begründet noch keinen Ergänzungskredit. Die Zuschussbewilligung und das finanzierte Vorhaben müssen zueinander passen.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: KfW

Für wen?: Berechtigte Zuschussempfangende

Wofür?: Finanzierung bewilligter energetischer Einzelmaßnahmen

Vorbereiten und Beginn klären: Zunächst Zuschussbewilligung. Ergänzungskredit danach über Finanzierungspartner; Startregel nach Zuschusszusage und Kreditprodukt beachten.

Antrag stellen: Zuschussempfangende über Finanzierungspartner

Antragsweg: Über Finanzierungspartner beantragen.

Nachweise und Auszahlung: Durchführungsnachweis, gBnD im passenden KfW-Kontext und Zuschuss-Auszahlungsbestätigung bzw. BAFA-Bescheid beim Finanzierungspartner.

Fristen und Besonderheiten: Fristen und Identität von Zuschussempfangenden und Kreditnehmenden prüfen.

Offizielle Programminformation

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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