Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung
Qualifizierter Mietwohnungsbestand · Förderdarlehen
Das Programm ist derzeit durch erschöpfte Mittel eingeschränkt. Eine eingereichte oder vorgemerkte Akte ist keine Bewilligung. Planung und Finanzierung müssen dieses Risiko berücksichtigen.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Eigentümer / Investierende nach Produktbedingungen
Wofür?: Modernisierung von geeignetem Mietwohnraum
Vorbereiten und Beginn klären: Antrag und Bindungsvoraussetzungen vor Maßnahmenbeginn mit zuständiger Wohnraumförderungsstelle klären.
Antrag stellen: Berechtigte Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Amtliche Unterlagen verwenden. Trotz Mittelengpass nimmt die L-Bank laut Produktseite weiterhin Anträge entgegen; dies reserviert keine Förderung.
Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nur im Rahmen tatsächlicher Zusage und deren Bedingungen.
Fristen und Besonderheiten: Fördermittel vorzeitig aufgebraucht; laut L-Bank mindestens ein Jahr Wartezeit. Mittelaufstockung nicht gesichert.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
