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Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung

Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante

Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle

Für wen?: Berechtigte Investierende im sozialen Mietwohnungsbau

Wofür?: Schaffung geeigneten gebundenen Mietwohnraums

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn vollständigen Antrag bei zuständiger Wohnraumförderungsstelle; Vertrags- und Beginnregeln der L-Bank beachten.

Antrag stellen: Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle

Antragsweg: Antragsunterlagen der L-Bank verwenden; Einreichung über Wohnraumförderungsstelle, im Rems-Murr-Kreis regelmäßig Landratsamt.

Nachweise und Auszahlung: Unterlagen und Nachweise nach L-Bank-Zusage; Miet- und Belegungsbindungen beachten.

Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.

Offizielle Programminformation

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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