Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
L-Bank – Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau / Umwandlung
Mietwohnraum · Förderdarlehen, nach Produkt gegebenenfalls Zuschussvariante
Dieses Programm betrifft sozialen Mietwohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindungen. Es ist keine allgemeine Förderung jeder privaten Wohnraumsanierung oder Umnutzung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: L-Bank / Wohnraumförderungsstelle
Für wen?: Berechtigte Investierende im sozialen Mietwohnungsbau
Wofür?: Schaffung geeigneten gebundenen Mietwohnraums
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn vollständigen Antrag bei zuständiger Wohnraumförderungsstelle; Vertrags- und Beginnregeln der L-Bank beachten.
Antrag stellen: Investierende über zuständige Wohnraumförderungsstelle
Antragsweg: Antragsunterlagen der L-Bank verwenden; Einreichung über Wohnraumförderungsstelle, im Rems-Murr-Kreis regelmäßig Landratsamt.
Nachweise und Auszahlung: Unterlagen und Nachweise nach L-Bank-Zusage; Miet- und Belegungsbindungen beachten.
Fristen und Besonderheiten: Aktuelle Mittelverfügbarkeit und Bewilligungsreife individuell prüfen.
Offizielle Programminformation
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
