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Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

Städtebauliche Sanierung – private Modernisierung

Nach Gebiet und Fördergrundsätzen · Gebietsbezogener Zuschuss, wenn kommunal vorgesehen

Ein Landeszuschuss an eine Stadt ist keine Förderzusage für alle Eigentümer. Maßgeblich sind Satzung, Gebietsabgrenzung und die einzelne Vereinbarung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Zuständige Gemeinde / Sanierungsstelle

Für wen?: Eigentümer eines tatsächlich erfassten Grundstücks

Wofür?: Private Modernisierung oder weitere kommunal zugelassene Vorhaben

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Auftragsvergabe/Baubeginn Gebiet, Fördergrundsätze und schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit Gemeinde klären.

Antrag stellen: Eigentümer bei zuständiger Sanierungsstelle

Antragsweg: Kein einheitliches Landesformular für private Modernisierung. Örtliche Sanierungsstelle ist zuständig.

Nachweise und Auszahlung: Nachweise und Auszahlung nach kommunaler Vereinbarung.

Fristen und Besonderheiten: Lokaler Bewilligungszeitraum ist keine persönliche Antragsfrist; Mittel und Abschlussfristen gesondert bestätigen lassen.

Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: Stadt Waiblingen Historische Ortsmitte Hohenacker · Weitere amtliche Quelle: Stadt Waiblingen Ortskern Bittenfeld · Weitere amtliche Quelle: Stadt Winnenden Sanierungsgebiete

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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