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Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt

Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

EBR-Leistungsbild: Fördermittelberatung

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg

Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.

Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet

Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss

§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Zuständig: Gemeinde / Finanzamt

Für wen?: Steuerpflichtige je Nutzung und einschlägiger Vorschrift

Wofür?: Bescheinigungsfähige Sanierungsmaßnahmen

Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn Bescheinigungsfähigkeit und kommunale Vereinbarung klären; steuerliche Anwendung mit Steuerberatung prüfen.

Antrag stellen: Eigentümer bei Gemeinde, steuerliche Geltendmachung über Steuerverfahren

Antragsweg: Gemeindebescheinigung und Steuerberatung; kein EBR-Steuerformular.

Nachweise und Auszahlung: Gemeindliche Bescheinigung und erforderliche Nachweise für das Finanzamt.

Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.

Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: § 7h EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 10f EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 11a EStG - Einzelnorm

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Alle Förderverfahren

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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