Förderanträge & Portale – Schritt für Schritt
Förderinformationen für Wohn- und Nichtwohngebäude: Zuständigkeiten, Verfahren und amtliche Quellen. Redaktioneller Stand: 23.10.2026.

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen
Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.
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Fördermittel & Zuschüsse · Förderanträge & Portale · Baden-Württemberg
Wählen Sie das konkrete Programm. Zuschüsse, Förderkredite und kommunale Verfahren haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Beginnregeln. Allgemeine Portal-Startseiten sind keine geprüften individuellen Antragsformulare. Externe Links führen zu amtlichen Stellen; Sie verlassen damit die EBR-Website.
Steuerliche Begünstigungen im Sanierungsgebiet
Gebäude nach jeweiliger steuerlicher Vorschrift · Steuerliche Begünstigung, kein ausgezahlter Zuschuss
§§ 7h, 10f und 11a EStG betreffen unterschiedliche Nutzungs- und Kostenkonstellationen. Ob die Vorschrift im Einzelfall greift, ist steuerlich zu prüfen. EBR übernimmt die energetische Fachplanung, keine individuelle Steuerberatung.
Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.
Zuständig: Gemeinde / Finanzamt
Für wen?: Steuerpflichtige je Nutzung und einschlägiger Vorschrift
Wofür?: Bescheinigungsfähige Sanierungsmaßnahmen
Vorbereiten und Beginn klären: Vor Maßnahmenbeginn Bescheinigungsfähigkeit und kommunale Vereinbarung klären; steuerliche Anwendung mit Steuerberatung prüfen.
Antrag stellen: Eigentümer bei Gemeinde, steuerliche Geltendmachung über Steuerverfahren
Antragsweg: Gemeindebescheinigung und Steuerberatung; kein EBR-Steuerformular.
Nachweise und Auszahlung: Gemeindliche Bescheinigung und erforderliche Nachweise für das Finanzamt.
Fristen und Besonderheiten: Maßnahmenbezogene Abstimmung vor Beginn; keine pauschale Steuerersparnis zusagen.
Offizielle Programminformation · Weitere amtliche Quelle: § 7h EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 10f EStG - Einzelnorm · Weitere amtliche Quelle: § 11a EStG - Einzelnorm
Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.
Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.
