top of page

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude unterscheiden sich durch Nutzung, Zonierung, Betriebszeiten und technische Anlagen deutlich von Wohngebäuden. EBR-energie strukturiert die energetische Ausgangslage und koordiniert die für Beratung, Nachweise und Förderung erforderlichen Informationen.

EBR-Leistungsbild: Energieberatung Nichtwohngebäude

Für wen ist die Leistung geeignet?

Geeignet für Unternehmen, Eigentümer, Investoren, Planer und Betreiber von Büro-, Gewerbe-, Verwaltungs- und ausgewählten Produktionsgebäuden.

Das umfasst die Beratung

  • Grundlagenermittlung
  • Abstimmung von Bilanzgrenzen und Nutzung
  • Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • energetische Bewertung
  • Koordination erforderlicher Fachinformationen
  • Förder- und Nachweisstrategie.

So läuft die Leistung ab

  1. Projekt und Zielstandard klären.
  2. Unterlagen und Gebäudedaten prüfen.
  3. Nutzung und technische Zonen abstimmen.
  4. Energetische Bewertung und Nachweisführung vorbereiten.
  5. Auf Wunsch Umsetzung begleiten.

Diese Ergebnisse erhalten Sie

Je nach Projekt: energetische Bilanzierung, Anforderungslisten, Nachweise, Energieausweis, Förderunterlagen, Prüfvermerke und Dokumentation der energetischen Qualitätssicherung.

Ihr Nutzen

  • Klare Schnittstellen
  • strukturierte Datenerfassung
  • frühzeitige Erkennung fehlender Angaben
  • nachvollziehbare Nachweisführung
  • bessere Koordination zwischen Bauherr, Planung und Fachunternehmen.

Ihr Nichtwohngebäude energetisch bewerten

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. EBR-energie klärt, welche Unterlagen und Leistungen erforderlich sind.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Welche Besonderheiten werden betrachtet?

Bei Büro-, Dienstleistungs- oder Gewerbegebäuden bestimmen Nutzung, Betriebszeiten und technische Anlagen wesentlich die energetische Bewertung. Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen werden passend zum Bewertungsverfahren erfasst. Ein Büro und eine nur zeitweise beheizte Halle dürfen nicht ohne Prüfung als einheitliche Nutzung behandelt werden.

Welche Unterlagen helfen bei der Aufnahme?

Hilfreich sind Grundrisse mit Nutzungen und Flächen, Betriebszeiten, Belegungsangaben, Energieabrechnungen und Daten zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Anlagenpläne, Wartungsunterlagen und bekannte Komfortprobleme erleichtern die Einordnung. Prozessenergie wird gegenüber den betrachteten Gebäudeenergieströmen abgegrenzt.

Beratungsumfang und Ergebnis

Vor Beginn wird zwischen einer Beratung, einem Energieausweis, einem förderbezogenen Nachweis und einer detaillierten Fachplanung unterschieden. Der vereinbarte Bericht beschreibt Datengrundlage, Randbedingungen, bewertete Varianten und nächste Schritte. Annahmen bei fehlenden Bestandsdaten werden offengelegt. Förderbezogene Leistungen hängen von der passenden Eintragungskategorie und dem konkreten Programm ab.

Planungsbeispiel

Vereinfachtes Beispiel, kein EBR-Projekt: In einem Gebäude stehen Büro und Lager nebeneinander. Vor einem Anlagentausch werden die unterschiedlichen Betriebszeiten und Solltemperaturen erfasst. Eine Variante mit bedarfsgerechter Betriebsführung wird mit einer baulichen oder anlagentechnischen Variante verglichen. Welche Variante wirtschaftlich vorteilhaft ist, kann erst nach einer Berechnung mit nachvollziehbaren Preis- und Nutzungsannahmen beurteilt werden.

Häufige Frage: Ist ein Energieaudit dasselbe wie die Gebäudebewertung?

Nein. Untersuchungsgrenzen, Zweck und Nachweise unterscheiden sich. Welche Leistung für Ihr Unternehmen erforderlich ist und welche EBR konkret anbietet, wird vor Beauftragung geklärt.

Fachliche Grundlagen und offizielle Informationen

BAFA – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Fördervoraussetzungen und benötigte Nachweise richten sich nach dem konkreten Vorhaben und der dafür maßgeblichen Programmfassung.

Förderung und offizielle Quellen

Energieberatung (EBN), Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Finanzierung haben getrennte Verfahren. Für die EBN-Beratung ist grundsätzlich vor Beginn die Bewilligung abzuwarten.

BAFA EBN Modul 2 – Energieberatung Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude · Zuschuss

Modul 2 fördert die fachliche Beratung für Nichtwohngebäude. Es ist von der Förderung einer konkreten Sanierungsmaßnahme zu unterscheiden.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Bescheid- und Vorlagefristen gelten individuell.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

KfW 263 – Sanierung zum Effizienzgebäude

Nichtwohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss

Nichtwohngebäudebilanz und Förderstufe müssen zum gesamten Vorhaben passen. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Maßnahmenabgrenzung werden gemeinsam geprüft.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Zusagefristen und aktuelle Produktunterlagen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

KfW 522 – Heizungsförderung Unternehmen Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude · Zuschuss

Nichtwohngebäude haben eigene Kosten- und Flächenregeln. Die Prüfung erfolgt im Produkt 522 und nicht anhand privater Wohngebäude-Boni.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; aktuelle technische Förderfähigkeit prüfen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Fördermittel & Zuschüsse · Landesförderung und kommunale Gebiete

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

bottom of page