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Energieberatung für Wohngebäude

Eine gute Energieberatung betrachtet nicht nur einzelne Bauteile, sondern das Gebäude als Gesamtsystem. EBR-energie bewertet Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und Ziele der Eigentümer und entwickelt daraus nachvollziehbare nächste Schritte.

EBR-Leistungsbild: Energieberatung Wohngebäude

Für wen ist die Leistung geeignet?

Geeignet für Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern sowie für Käufer, Erbengemeinschaften und Bauherren mit Sanierungsabsicht.

Das umfasst die Beratung

  • Erstgespräch
  • strukturierte Vor-Ort-Aufnahme
  • Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Einordnung sinnvoller Maßnahmen
  • Prüfung möglicher Förderwege
  • Abstimmung weiterer Nachweise oder Berechnungen.

So läuft die Leistung ab

  1. Ziele und Gebäudesituation klären.
  2. Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme.
  3. Energetische Bewertung.
  4. Maßnahmen und Reihenfolge abstimmen.
  5. Auf Wunsch weitere Planung, Förderbegleitung oder Baubegleitung.

Diese Ergebnisse erhalten Sie

Je nach Auftrag erhalten Sie eine dokumentierte Bewertung, Maßnahmenempfehlungen, einen individuellen Sanierungsfahrplan, Berechnungen, Nachweise oder eine abgestimmte Aufgabenliste für die weitere Umsetzung.

Ihr Nutzen

  • Ganzheitliche Betrachtung
  • herstellerunabhängige Empfehlungen
  • verständliche Priorisierung
  • bessere Entscheidungsgrundlage
  • mögliche Förderwege werden frühzeitig berücksichtigt.

Ihr Wohngebäude sinnvoll weiterentwickeln

Lassen Sie uns klären, welche Beratung und welche nächsten Schritte zu Ihrem Gebäude passen.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Förderhöhe für Ihr Wohngebäude einschätzen

Mit dem BEG-Förderrechner erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Heizung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierung. Kommunale Programme und Nichtwohngebäude werden im Rechner nicht berechnet.

Zum Förderrechner für Wohngebäude

Förderung und offizielle Quellen

Beratungszuschuss, Einzelmaßnahmen und Finanzierung einer umfassenden Sanierung sind getrennte Förderwege. Wir klären, welcher technische Beratungsumfang für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

BAFA EBW – Energieberatung Wohngebäude / iSFP

Wohngebäude · Zuschuss

Die Beratungsförderung finanziert eine Entscheidungsgrundlage. Sie ersetzt keinen Förderantrag für spätere Baumaßnahmen. Ein iSFP löst nicht automatisch einen Bonus für jede Maßnahme aus.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Richtliniengeltung bis 31.12.2026 laut amtlicher Förderdatenbank; Fortführung 2027 nicht voraussetzen.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

BAFA BEG EM – Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung

Wohn- und Nichtwohngebäude · Zuschuss

Für Gebäudehülle und entsprechende Anlagentechnik ist die passende EEE-Einbindung erforderlich. Für passende Wohngebäude-Einzelmaßnahmen setzt der iSFP-Bonus seit der Reform ein antragsbezogenes Mindestinvestitionsvolumen voraus und betrifft nur den darüber liegenden Betrag. Nichtwohngebäude haben eigene Förderbedingungen.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Bescheidfristen; keine allgemeine Fristzusage.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

KfW 261 – Sanierung zum Effizienzhaus

Wohngebäude · Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss

Geförderte Stufen und Tilgungszuschüsse wurden 2026 angepasst. Finanzierung und technische Nachweise müssen vor Durchführung abgestimmt werden.

Programmbestand ist keine individuelle Förderfähigkeit oder Mittelzusage.

Fristen und Besonderheiten: Zusage, Abruffristen und aktuelles Merkblatt maßgeblich.

Offizielle Programminformation · Antragsweg und Nachweise

Stand der Programmprüfung: 23. Oktober 2026.

Fördermittel & Zuschüsse · Landesförderung und kommunale Gebiete

Programme, Konditionen und Haushaltsmittel können sich ändern. Gebiet, Maßnahmenbeginn und persönliche Förderfähigkeit sind vor Beauftragung mit der zuständigen Stelle zu klären. Diese Übersicht ist keine individuelle Förderzusage.

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